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Die Kinder befinden sich in der Obhut ihrer Mutter, und der Vater wünscht, dass sie bei ihm übernachten.

01-10-2020

Frage 319587

Eine Verwandte von mir hat sich unwiderruflich von ihrem Ehemann geschieden. Sie gestattet ihm, die Kinder zu jeder Zeit und täglich zu sehen. Sie erlaubt es den Kindern aber nicht, bei ihrem Vater zu übernachten. Der Vater wünscht, dass sie bei ihm übernachten, selbst wenn es nur eine Nacht in der Woche sein sollte. Es sollte angemerkt werden, dass es sich um zwei Mädchen handelt im Alter von sieben und zehn Jahren. Begeht sie (die Mutter) eine Sünde und bricht sie die Gesetze Allahs -majestätisch und mächtig ist Er-, wenn sie ihnen nicht erlaubt, bei ihm zu übernachten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Gelehrten haben eine übereinstimmende Ansicht darüber, dass der Vater das Recht hat, seine Kinder zu besuchen, wenn sich diese in der Obhut ihre Mutter befinden (bzw. sie das Sorgerecht für sie hat?

In „Al-Mawsuˈah Al-Fiqhiyyah Al-Kuwaytiyyah“ (17/317) wurde angeführt: „Wenn sich die Eltern scheiden lassen haben, haben beide das Recht darauf, die Kinder zu sehen und zu besuchen, ungeachtet dessen, wer das Sorgerecht für sie hat. Über diese Angelegenheit sind sich die Gelehrten der islamischen Jurisprudenz (Fuqaha) einig. Sie haben nur bezüglich einiger Details Meinungsunterschiede.“ [Ende des Zitats]

In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees für Rechtsurteile (Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah) (21/205) lautet es: „Wenn die Ehefrau das Haus ihres Ehemannes verlassen hat, oder sie nicht mehr zusammen leben, weil sie sich beispielsweise haben scheiden lassen, und sie eins oder mehrere gemeinsame Kinder haben, so ist es laut der islamischen Gesetzgebung nicht erlaubt, dass ein Elternteil den anderen daran hindert, die Kinder zu sehen bzw. zu besuchen.

Wenn das Kind sich z. B. in der Obhut der Mutter befindet (sprich sie das Sorgerecht hat), so ist es ihr nicht erlaubt, den Vater daran zu hindert, sein Kind zu sehen oder zu besuchen. Dies, weil Allah die Pflege der Verwandschaftsbande angeordnet hat, als Er sagte:  „Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten,…“ (An-Nisa 4:36)

Und in einer Überlieferung heißt es: „Wer auch immer die Mutter von ihrem Kind trennt, so wird Allah ihn von Seinen Geliebten am Tage der Auferstehung trennen.“ (Zitat der „Al-Lajnah Ad-Daimah Lil-Buhuthi Al-ˈIlmiyyati Wal-Ifta“, in Unterschrift Bakr Abu Zaid, Salih Al-Fauzan, ˈAbdullah Ibn Ghudyan, ˈAbdulˈaziz Ibn Al Asch-Schaikh)

Wenn die Mutter der zwei Töchter deren Vater gestattet, seine Töchter zu besuchen, so hat sie ihre Verpflichtung erfüllt und sie muss diese nicht beim ihm übernachten lassen, insbesondere dann nicht, wenn sie befürchtet, dass die Kinder dadurch schlecht beeinflusst werden oder versucht wird, sie gegen die Mutter aufzubringen etc.. Wenn sie das (die Übernachtung) gestattet, so ist dies eine legitime Angelegenheit, weil das Sorgerecht (die Obhut der Kinder) ihr Recht ist und nicht ihre Verpflichtung. Sie kann daher bezüglich des Sorgerechts etwas von ihren Rechten dem Vater der Kinder abgeben.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Sorgerecht ist ein Recht des Obhüters (Sorgerechtsträgers) und nicht eine Verpflichtung. Wenn er (der Obhüter) sein Recht einem anderen Sorgerechtträger geben möchte, so kann er es tun.“ [Ende des Zitats aus „Asch-Scharh Al-Mumtiˈ“ (13/536)]

Unser Ratschlag in dieser deinigen Situation ist, dass wenn der Vater ein rechtschaffener, tugendhafter Mann ist und es keine Befürchtungen gibt, dass er die Kinder gegen die Mutter aufbringt, es zugelassen werden sollte, dass die Kinder manchmal bei ihm übernachten. So können Diskussionen und Konflikte vermieden werden, die den Kindern sonst schaden würden.“

Und Allah weiß es am besten.

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