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Gehört nur das Kürzen der Seitenhaare zum Qasa'?

09-01-2018

Frage 272795

Die habe über den Qasa' gelesen und die Antworten darüber besagen, dass damit (lediglich) das Rasieren eines Teiles der Kopfhaare gemeint ist, während man die Haare an einem anderen Teil belässt. Bedeutet das nun, dass das Kürzen eines Haarbereichs auf dem Kopf, während man einen anderen Bereich (länger) lässt, nicht zum Qasa' gehört? Zum Beispiel kürzt man die Seitenhaare in (kurze) Stufen, sodass die Haarlänge ca. einen Zentimeter beträgt und lässt die Vorderhaare bei sieben oder acht Zentimetern. Fällt dies nun unter den Qasa', weil dies ja kein Rasieren, sondern nur Kürzen (der Haare) ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja, mit Qasa' ist das Rasieren eines Teiles der Kopfhaare gemeint, während man die Haare an einem anderen Teil belässt.

Was aber das Kürzen eines Haarbereichs am Kopf angeht, wie zum Beispiel die Seiten (kürzen), und die (Haare auf der Haar)Mitte lassen, so fällt dies nicht unter die Definition des Qasa'. Wenn jedoch das Kürzen der Haare viel ist, so ist dies ebenfalls untersagt/verboten, weil dies dem Qasa' ähnelt.

Und das Kürzen der Haare auf diese Art und Weise gehärt jetzt zu den Merkmalen der Ungläubigen und Frevler und ist kein Merkmal der Leute der Männlichkeit und Gerechtigkeit. Es gehört sich also nicht, dass der Muslim diesen Leuten nachahmt.

Wir fragten den geehrten Schaikh 'Abdur Rahman Al-Barrak -möge Allah ihn im Guten bewahren- über diese Frage, die gestellt wurde und er antwortete wie folgt:

„Dies ähnelt dem Qasa', selbst wenn es nicht der Qasa' selbst ist. Und einige dieser (Haar)Formen gehören zu dem Nachahmen der Ungläubigen, welche nun unter den Muslimen eingeführt wurden.“ Ende seiner Aussage.

Und Allah weiß es am besten.

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