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Das ‘Iid-Gebet ist für die Frau eine Sunnah

03-07-2016

Frage 26983

Ist das ‘Iid-Gebet für die Frau verpflichtend? Und wenn es eine Pflicht ist, soll sie es dann zu Hause oder am Gebetsplatz beten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist für die Frau keine Pflicht, aber eine Sunnah. Sie soll es am Gebetsplatz mit den Muslimen verrichten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ihnen dies angeordnet hat.

In den zwei Sahih-Werken und anderen wurde von Umm ‘Atiyya, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert, dass sie sagte:

„Uns wurde befohlen (in einer anderen Überlieferung: Er – der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm – befahl uns), dass wir, an beiden ‘Iid-Tagen, die heranwachsenden und abgeschiedenen Frauen mit hinaus nehmen sollen. Und er befahl den menstruierenden Frauen, dass sie sich vom Gebetsplatz der Muslime fernhalten sollen.“

Überliefert von Al-Bukhari (93/1) und Muslim (890).

In einer anderen Überlieferung sagte sie:

„Er befahl uns hinaus zu gehen, und die heranwachsenden und abgeschiedenen Frauen mitzunehmen.“

In einer Überlieferung von At-Tirmidhi steht, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte die Jungfrauen, heranwachsenden, abgeschiedenen und menstruierenden Frauen, an beiden ‘Iid-Tagen, hinaus zu holen. Was die menstruierenden Frauen angeht, so sollen sie sich vom Gebetsplatz fernhalten und die Ansammlung der Muslime bezeugen. Eine von ihnen fragte: „O Gesandter Allahs, was ist, wenn sie keinen Jilbaab hat?“ Er sagte: „Dann soll ihr ihre Schwester einen ihrer Jilbaabs ausleihen.“ (Muttafaq ‘alaihi: Al-Bukhari und Muslim)

In einer Überlieferung von An-Nasaa`i steht, dass Hafsa bint Sirin sagte:

„Umm ‘Atiyya hat den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nie erwähnt, ohne dass sie sagte: „Möge mein Vater für ihn ein Opfer sein.“ Ich fragte sie: „Hast du vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gehört, dass er so und so erwähnte?“ Sie sagte: „Ja, möge mein Vater für ihn ein Opfer sein! Er sagte: „Die heranwachsenden, abgeschiedenen und menstruierenden Frauen sollen hinauskommen und den ‘Iid und die Ansammlung der Muslime bezeugen. Und die menstruierenden Frauen sollen sich vom Gebetsplatz fernhalten.““

Überliefert von Al-Burkhari (84/1).

Basierend auf das, was vorausging wird klar, dass das Hinausgehen der Frauen, für das Gebet beider ‘Iid-Feste, eine feststehende Sunnah (Sunnah Mu`akkada) ist. Aber unter der Bedingung, dass sie verschleiert und ungeschminkt rausgehen, so wie man dies von anderen Beweisen lernt.

Was das Hinausgehen der Jugendlichen angeht, die das ‘Iid-Gebet, das Freitagsgebet und alle anderen Gebete unterscheiden können, so ist es eine gute Sache und, nach vielen Beweisen diesbezüglich, vorgeschrieben.

Und bei Allah liegt der Erfolg.

Gebete der beiden Feste
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