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Das Urteil darüber, tagsüber im Ramadan eine freiwillige Operation durchführen zu lassen

05-04-2022

Frage 250902

Meine Frage bezieht sich auf Operationen tagsüber im Ramadan, die keine Notfälle sind, und dass daraus resultiert, dass man dann einige Tage nicht fasten kann. Ist dies erlaubt? Sie sollten wissen, dass die Chance für diese Operation verpasst werden könnte, wenn man sie bis nach Ramadan hinaufschiebt, da der Chirurg dann verreist und der Patient arbeiten muss.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn die Hinaufschiebung der Operation bis nach Ramadan die Krankheit verschlechtert und die Genesung in die Länge zieht, sodass dies Erschwernisse mit sich bringen, oder dass sich daraus ergibt, dass der Ersatztermin viel später sein wird oder der ein talentierter Arzt dadurch verpasst wird, dann besteht kein Problem darin diese Operation im Ramadan durchführen zu lassen, auch wenn dies dazu führt, dass der Patient dann nicht fastet.

Wenn sie aber ohne Probleme hinaufgeschoben werden kann, dann darf der Patient deshalb nicht sein Fasten brechen, denn das Fasten im Ramadan ist eine Pflicht und darf nicht für etwas unterlassen werden, das hinaufgeschoben werden kann.

Das ist zusammengefasst, was uns unser Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak -möge Allah ihn beschützen- antwortete.

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 12488 .

Und Allah weiß es am besten.

Was dem Fastenden erlaubt ist
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