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Das Urteil über das Wasser, das die Kleidung berührt, während der Reinigung des Schambereichs (Istinja)

07-12-2021

Frage 180824

Wie ist das Urteil über das Wasser, das die Kleidung, z. B. vom Wasserhahn aus, während der Reinigung des Schambereichs, berührt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Wasser, das die Kleidung oder den Körper, vom Wasserhahn aus, berührt, ist zweifelsohne rein, da das Wasser aus dem Wasserhahn rein ist.

Wenn aber dieses Wasser, das die Kleidung berührt, von Wasser stammt, mit dem Unreinheiten gewaschen werden, so ist das Urteil dieses Wasser, dass es unrein ist, wenn es von der Unreinheit gelöst wurde und sich einige Eigenheiten durch die Unreinheit verändert haben. Wenn es also die Kleidung oder den Körper berührt, muss man die betroffene Stelle waschen. Wenn es aber von der Unreinheit gelöst wurde und sich nicht verändert hat, dann ist es rein und hat keinen negativen Einfluss, wenn es den Körper oder die Kleidung berührt.

Dies ist die Ansicht von Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein. Siehe auch: „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (29/99).

Man sollte wissen, dass der Satan durch diese Tür eindringt, um in die Person Einflüsterungen zu säen, sodass sie ins Extreme fällt und der islamischen Gesetzgebung widerspricht. So sollte man während der Notdurft keine Zweifel über Spritzwasser haben, es sei denn der Muslim ist sich sicher und gewiss, dass Unreinheit dabei ist. Dies erkennt man durch die Veränderung der Farbe und des Geruchs des Wassers durch diese Unreinheit. In dem Fall soll die betroffene Stelle vom Körper und der Kleidung abgewaschen werden.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Was das Wasser angeht, so ist es selbst reinigend. Wenn es aber mit Unreinheiten vermischt wird, und diese sichtbar sind, dann wird es so verwendet, wie das Unreine verwendet wird. Denn die Verwendung dessen wurde verboten, aufgrund der Unreinheit, die sich darin vermischt hat, und nicht weil es selbst unrein ist. Wenn es also kein klares Anzeichen dafür gibt, dass sich Unreinheiten mit dem Wasser vermischt haben, gilt diese Schätzung und Annahme, trotz der Reinheit des Wassers und fehlenden Veränderung, zur Bedrängnis, die Allah in unserer Gesetzgebung negiert hat, und ebenso zu Erschwernissen und Ketten, von denen wir befreit sind.

Es wurde authentisch überliefert, dass 'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- die Gebetswaschung mit einem Gefäß eines Christen vollzogen hat, trotz dieser Annahme. 'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- und sein Gefährte gingen an einem Fallrohr vorbei. Sein Gefährte sagte: „O Besitzer des Fallrohrs, ist dein Wasser rein oder unrein?“ 'Umar sagte daraufhin: „O Besitzer des Fallrohrs, sag es ihm nicht, denn dies muss er nicht wissen.“

Diesbezüglich haben die Imame, wie Ahmad und andere gesagt, dass man, wenn über sie Wasser von einem Fallrohr o.ä. fällt, und es keinerlei Anzeichen auf Unreinheiten gibt, nicht danach fragen muss. Vielmehr ist es verpönt.“ Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (1/225, 226).

Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über jemanden gefragt, der die Gebetswaschung in einem Ort verrichtet, in der die Notdurft verrichtet wird, und man annehmen kann, dass die Kleidung unrein wird, ob man dann die Kleidung waschen muss.

Antwort: „Bevor ich dies Frage beantworte, sage ich: Diese islamische Gesetzgebung, und alles Lob gebührt Allah, ist in jeder Hinsicht vollkommen und der natürlichen Veranlagung des Menschen, in der Allah die Schöpfung erschaffen hat, angepasst. So kam sie mit der Erleichterung. Vielmehr ist sie gekommen, um den Menschen von Komplikationen durch Einflüsterungen und Vorstellungen, die keinerlei Grundlage haben, fernzuhalten. Demnach besagt die Grundlage, dass die Kleidung des Menschen rein ist, denn er hat keine Gewissheit darüber, dass die Unreinheit seinen Körper oder seine Kleidung berührt hat. Diese Grundlage wird von der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bezeugt, als sich ein Mann bei ihm beklagte, dass es ihm so vorkomme, als er etwas in seinem Gebet vorfindet (gemeint ist, dass er unrein ist). Daraufhin sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Er soll sich nicht (vom Gebet) abwenden, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.“ So besagt die Grundlage, dass alles so bleibt, wie es ist.

Wenn nun die Kleidung, mit der sie die Toilette betreten, und in der sie ihr Geschäft erledigen, wie der Fragende erwähnt hat, von Wasser beschmutzt wurde; wer sagt denn, dass diese Feuchtigkeit unrein, von Urin oder vom Stuhl verändertem Wasser etc., ist?

Und wenn wir keine Gewissheit haben, dann besteht die Grundlage der Reinheit. Es ist richtig, dass man stark davon ausgehen könnte, dass die Kleidung mit etwas Unreinem beschmutzt wird, jedoch besteht die Grundlage, dass die Reinheit bleibt, solange wir diesbezüglich keine Gewissheit haben.

So sagen wir als Antwort auf diese Frage: Wenn sie keine Gewissheit darüber haben, dass ihre Kleidung von etwas Unreinem getroffen wurde, besteht die Grundlage der Reinheit. Sie müssen ihre Kleidung nicht waschen und dürfen mit dieser, ohne Probleme, beten. Und Allah weiß es am besten.“

Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (11/Frage Nr. 23).

Und Allah weiß es am besten.

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