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Wer ist derjenige, der in Glaubens-Angelegenheiten ('Aqidah) und in der islamischen Regel- und Rechtswissenschaft (Fiqh) aufgrund von Unwissenheit entschuldigt wird

02-10-2016

Frage 10065

Wer sind diejenigen, welche durch Unwissenheit entschuldigt werden ('Udhr Bi Al-Jahl)? Ist der Mensch aufgrund von Unwissenheit in Bezug auf islamische Regel- und Rechtswissenschaften (Fiqh), oder in Angelegenheiten des Glaubens ('Aqida) und des Monotheismus (Tauhid) entschuldigt? Und was ist die Pflicht der Gelehrten in Bezug auf diese Angelegenheit?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn es um die Berufung auf Unwissenheit und das Entschuldigen aufgrund dessen geht, so benötigt das eine detaillierte Analyse. Nicht jeder wird durch Unwissenheit entschuldigt. Handelt es sich um Angelegenheiten, welche der Islam gebracht hat und der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, den Menschen deutlich erklärt hat, oder das Buch Allahs diese verdeutlicht hat und sie unter den Muslimen (weit) verbreitet sind, so wird hier eine Berufung auf Unwissenheit (darüber) nicht akzeptiert, insbesondere wenn es um Dinge geht, welche mit dem Glauben ('Aqidah) und der Grundlage der Religion (Aslu Ad-Din) in Zusammenhang stehen.

Allah, der Mächtige und Gewaltige, hat Seinen Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gesandt, um den Menschen deren Religion zu verdeutlichen und sie ihnen zu erklären. Er hat die deutliche Erklärung überbracht und der muslimischen Gemeinschaft (Al-Umma) die Wirklichkeit ihrer Religion klargestellt, und er hat ihr alles erläutert und sie auf einem klaren Weg gelassen, dessen Nächte so klar sind wie dessen Tage. Im Buche Allahs ist die Rechtleitung und das Licht.

Wenn nun einige Menschen behaupten bezüglich dessen unwissend zu sein, was zum notwendigen Wissen von der Religion gehört und unter den Muslimen verbreitet ist, wie dass man sich z.B. in Bezug auf Götzendienst (Schirk) und die Anbetung von jemand oder etwas neben Allah auf Unwissenheit beruft, oder dass man behauptet, dass das Gebet keine Pflicht ist, das Fasten im Ramadan oder die Almosenabgabe (Zakah) nicht verpflichtend sind, oder dass die Pilgerfahrt, wenn man dazu in der Lage ist, keine Pflicht ist. Bei diesen angeführten Beispielen wird eine Berufung auf Unwissenheit von jemandem, der unter den Muslimen lebt, nicht akzeptiert, da diese Angelegenheiten unter den Muslimen bekannt sind. Sie gehören zum notwendigen Wissen von der Religion uns sind unter den Muslimen weit verbreitet. Daher wird hierbei nicht akzeptiert, dass man sich auf Unwissenheit beruft.

Genauso ist es, wenn jemand behauptet, dass er unwissend darüber ist, was die Götzendiener (Muschrikun) an den Gräbern tun, oder dass sie bei den Statuen Tote anrufen und von ihnen Hilfe erflehen, für sie (Opfertiere) schlachten und bei ihnen Gelübde ablegen, oder für Götzen (Statuen), Sterne, Bäume, Steine schlachten, oder dass sie Heilung und Unterstützung gegenüber den Feinden von den Toten, von Statuen, Geisterwesen (Jinn), Engeln oder Propheten erflehen. All dieses gehört zu denjenigen Dingen, welche zum unabdingbaren Wissen von der Religion gehören, und all dieses gehört zum großen Schirk. Allah hat dieses bereits in seinem edlen Buch verdeutlicht, und Sein Gesandter, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat es ebenfalls verdeutlicht, und er blieb 13 Jahre in Mekka und hat die Menschen von diesem Götzendienst (Schirk) gewarnt, und (später) in Medina genauso 10 Jahre. Er erläuterte und verdeutlichte ihnen die Wichtigkeit dessen, dass man die Anbetung in reiner Absicht an Allah einzig und alleine widmet, und er trug ihnen das Buch Allahs vor, wie z.B. Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Und dein Herr hat befohlen: "Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte.“

[Al-Isra 17:23]
Und Seine, gepriesen sei Er, Aussage:

„Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe.“

[Al-Fatiha 1:5]
Und Seine, erhaben sei Er, Aussage: 

„Und doch war ihnen nichts anderes befohlen worden, als Allah treu in lauterem Glauben zu dienen“

[Al-Bayyina 98:5]
Und Seine, gepriesen sei Er, Aussage:

„so diene denn Allah in lauterem Gehorsam Ihm gegenüber. Wahrlich, Allah (allein) gebührt lauterer Gehorsam.“

[Az-Zumar 39:2-3]

Und Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Sprich: "Mein Gebet und meine Opferung und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn der Welten. Er hat niemanden neben Sich. Und so ist es mir geboten worden, und ich bin der Erste der Gottergebenen.“

[Al-An'am 6:162-163]

Und Er sprach Seinen Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, mit den Worten an:

„Wahrlich, Wir haben dir die Überfülle gegeben. Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere).“

[Al-Kauthar 108:1,2]

Und Seine, erhaben sei Er, Aussage:

„Und wahrlich, die Moscheen sind Allahs; so ruft niemanden neben Allah an.“

[Al-Jinn 72:18]

Und genauso ist es in Bezug auf das Verspotten, Scherzen, Beleidigen und kritisieren der Religion, da all dieses zum großen Unglauben (Al-Kufr Al-Akbar) gehört, sowie zu dem, wofür niemand unter Berufung auf Unwissenheit entschuldigt werden kann. Aufgrund dessen, da es zu dem notwendigem Wissen von der Religion gehört, denn das Beleidigen (Beschimpfen) der Religion, oder das Beschimpfen des Gesandten, Allah Segen und Frieden auf ihm, gehört zum großen Unglauben (Al-Kufr Al-Akbar), genauso wie Hohn und Spott.
Allah, erhaben sei Er, sagte:

„Und wenn du sie fragst, so werden sie gewiss sagen: "Wir plauderten nur und scherzten." Sprich: "Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten? Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von euch vergeben, so bestrafen (Wir) den anderen Teil deshalb, weil sie Sünder waren.

[At-Tauba 9:65-66]

Den Leuten des Wissens obliegt es, an welchem Ort sie auch seien, dass sie dieses unter den Menschen verbreiten und aufzeigen, so dass es für niemanden mehr einen Entschuldigungsgrund gibt und bis sich diese gewaltige Angelegenheit verbreitet, so dass  sie (die Menschen) sich nicht mehr an Verstorbene binden und von ihnen Hilfe erflehen, ungeachtet des Ortes, sei dies in Ägypten, in Scham (Syrien und Umgebung), in Iraq oder in Medina beim Grab des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, oder in Mekka oder sonst wo. Solange bis die Pilger und Menschen darauf aufmerksam gemacht werden und die Gesetzgebung Allahs und Seine Religion lernen.

Das Schweigen der Gelehrten führt zur Unwissenheit der Allgemeinheit der Muslime und ihrem Untergang. Daher ist es für die Leute des Wissens, wo auch immer sie sich befinden mögen, den Menschen die Religion Allahs zu überbringen und ihnen den reinen Monotheismus (Tauhid) beizubringen, sowie die Arten vom Götzendienst (Schirk) aufzeigen, so dass sie aufgrund von Wissen die Beigesellung zu Allah unterlassen, und bis sie Allah einzig und alleine, auf Basis von Wissen, anbeten. Genauso ist es mit dem, was am Grab von Al-Badawi, am Grab von Al-Husain (möge Allah mit ihm zufrieden sein), am Grab von Schaikh 'Abdulqadir Al-Jaylani, am Grab des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) in Medina oder an anderen Orten. Es muss auf diese Angelegenheit aufmerksam gemacht werden, damit die Menschen begreifen, dass die Anbetung ('Ibadah) Allahs Anrecht ist, einzig und alleine ist Er, und dass niemand sonst daran ein Anrecht hat, sowie es Allah, der Mächtige und Gewaltige, sagte:

„Und doch war ihnen nichts anderes befohlen worden, als Allah treu in lauterem Glauben zu dienen“

[Al-Bayyina 98:5]
Und er, gepriesen sei Er, sagte:

"Verehrt keinen außer Ihm, und (erweist) den Eltern Güte.“
[Al-Isra 17:23]

Es bedeutet, dass Er befohlen hat. So sind die Leute des Wissens dazu verpflichtet, sei es in den islamischen Ländern oder jenen Gebieten, in denen die Muslime in der Minderheit sind, und an jedem anderen Ort sonst, die Menschen den reinen Monotheismus (Tauhid) zu lehren, ihnen die Bedeutung der Anbetung Allahs deutlich zu machen, und sie vor der Beigesellung Allahs (Schirk), des Mächtigen und Gewaltigen, zu warnen, welche die gewaltigste Sünde darstellt, wobei Allah die zwei Geschöpfe (Menschen und Jinn) erschaffen hat, um Ihn anzubeten, und Er es ihnen anbefohlen hat. Dieses aufgrund Seiner, gepriesen sei Er, Aussage:

„Und Ich habe die Jinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen (sollen).“

[Ad-Dhariyat 51:56]

Die Anbetung von ihm bedeutet die Gehorsamkeit gegenüber ihm und Seinem Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Verrichten der Anbetung einzig für Ihn, und das Wenden der Herzen an Ihn. Er, erhaben sei Er, sagte:

„O ihr Menschen, dient eurem Herrn, Der euch und diejenigen vor euch erschaffen hat, damit ihr gottesfürchtig sein möget“

[Al-Baqara 2:21]

Was jene Angelegenheiten anbetrifft, welche möglicherweise nicht offensichtlich sind, wie in Bezug auf zwischenmenschliche Beziehungen (Handel etc. ), oder einige Angelegenheiten des Gebets und des Fastens, so ist es möglich, dass der Unwissende hierbei entschuldigt ist, sowie der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, denjenigen entschuldigt hat, welcher im Ihram-Zustand einen Umhang (Mantel) angelegt hat und sich mit Parfüm eingeschmiert hat. So sagte ihm der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Zieh deinen Umhang aus und wasche das Parfüm ab und mach während deiner 'Umra das, was du während deiner Hajj getan hast.“

Dabei hat er ihm, aufgrund seiner Unwissenheit, nicht befohlen sich loszukaufen (Fidya zu geben). Genauso ist es mit einigen Angelegenheiten, über welche der Unwissende nicht belehrt wurde und keinen Durchblick hat. Was jedoch die Glaubensgrundlagen angeht, die Säulen des Islam, die offenkundigen verbotenen Dinge (Muharramat), so wird es von niemandem, der unter den Muslimen ist, akzeptiert, wenn er sich hierbei auf Unwissenheit beruft. Falls nun jemand, der unter den Muslimen lebt, sagt: „Ich wusste nicht, dass Unzucht (Zina) verboten (Haram) ist.“ Dieser wird nicht entschuldigt. Oder wenn einer sagt: „Ich wusste nicht, dass das schlechte Benehmen (Respektlosigkeit) gegenüber den Eltern verboten (Haram) ist.“ Dieser wird nicht entschuldigt, im Gegenteil, er wird gezüchtigt und erzogen. Oder Falls einer sagt: „Ich wusste nicht das Homosexualität verboten ist.“ Dieser wird nicht entschuldigt, da diese Angelegenheiten offenkundig sind, und es unter den Muslimen bekannt ist, dass sie zum Islam gehören.

Falls jedoch eine Person in einem vom Islam weit entfernten Land lebt oder in einem abgelegenen Gebiet Afrikas, an dem es keine Muslime gibt, so kann es sein, dass sie durch Unwissenheit entschuldigt wird, und wenn sie in diesem Zustand stirbt, so ist seine Angelegenheit bei Allah. Das Urteil dieser Person ist das Urteil jener, die auf der natürlichen Veranlagung geblieben sind (Ahlu Al-Fitra). Und das Richtige ist, dass sie am Tag des Gerichts geprüft werden. Wenn sie annehmen und gehorchen, so werden sie das Paradies betreten. Falls sie jedoch sich widersetzen, so werden sie in die Hölle eintreten.
Was denjenigen anbelangt, welcher unter den Muslimen lebt, doch Taten des Unglaubens (Kufr) an Allah verrichtet und die bekannten Pflichten unterlässt, so wird er nicht entschuldigt, da die Angelegenheit klar ist und die Muslime, durch die Gunst Allahs, anwesend sind, sie fasten und pilgern. All dieses ist unter den Muslimen bekannt und verbreitet, so dass die Berufung auf Unwissenheit diesbezüglich eine nichtige Begründung ist.

Und Allah ist derjenige, von dem man die Hilfe erfleht.

Verpflichtung
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