Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Wer sind die Maharim (Pl. v. Mahram), vor denen sich die Frau zeigen darf?

Frage

Wer sind die Menschen (Personen), vor denen es der Muslima gestattet ist, ihren Hijab abzulegen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Frau ist es gestattet ihren Hijab vor ihren Maharim (Pl. v. Mahram) abzulegen.
Der Mahram der Frau ist derjenige, welcher sie niemals heiraten darf, aufgrund der Verwandtschaft (wie der Vater und (die Blutslinie) aufsteigend (also Großvater etc.), der Sohn und (die Blutslinie) absteigend (also, Enkel etc.), Onkel mütterlicher- und väterlicherseits, der Bruder, der Sohn des Bruders, der Sohn der Schwester); oder aufgrund des Stillens (der Milchverwandschaft) (wie der Milchbruder und der Ehemann der Milchmutter), oder durch das Anheiraten (wie der Ehemann der Mutter, der Vater des Ehemanns und (die Blutslinie) aufsteigend, und das Kind des Ehemanns und (die Blutslinie) absteigend.
O Fragestellerin, hier hast du eine detaillierte Erklärung des Themas:
Die Maharim durch Abstammung:

Es sind diejenigen, die in Seiner -erhaben sei Er- Aussage in Sura An-Nur erwähnt wurden: „Und sie sollen ihre Kopftücher (Jilbab) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind.“ [An-Nur 24:31]

Die Koranexegeten sagten: „Die, aufgrund der Abstammung, männlichen Maharim der Frau, sind jene, welche dieser edle Vers umfasst oder auf sie hinweist, und es sie die Folgenden:
Erstens:
Die Väter, d.h. die Väter der Frauen und (die Blutslinie) männer- und frauenseits (die Blutslinie) aufsteigend, wie die Väter der Väter und die Väter der Mütter. Was die Väter der Ehemänner anbelangt, so sind sie durch das Anheiraten zu Maharim geworden, wie wir es erläutern werden.
Zweitens:
Die Söhne, sprich die Söhne der Frauen. Darunter fallen die Kinder der Kinder (und die Blutslinie) absteigend, männer- und frauenseits, wie beispielsweise die Söhne der Söhne und die Söhne der Töchter. Was die, im edlen Vers erwähnten, „Söhne der Ehemänner“ anbelangt, so sind es die Söhne ihrer Ehemänner, die sie mit anderen Ehefrauen haben. Diese sind somit Maharim durch das Anheiraten und nicht durch Abstammung, wie wir es gleich erläutern werden.
Drittens:
Ihre Brüder, ungeachtet dessen, ob es die Brüder seitens der Mutter und des Vaters sind, oder seitens des Vaters alleine oder seitens der Mutter alleine.

Viertens:
Die Söhne ihre Brüder und (die Blutslinie) absteigeng, männer- und frauenseits, wie die Söhne der Töchter der Schwestern.

Fünftens:
Der Onkel väterlicher- und mütterlicherseits. Sie beide gehören zu den Maharim durch Abstammung und wurden nicht in dem edlen Vers erwähnt, weil sie von dem Begriff der Väter umfasst werden, und sie bei den Menschen auf der Stufe der Eltern (Väter) sind. Der Onkel wird manchmal als Vater bezeichnet. Allah -der Erhabene- sagte: „Oder wart ihr etwa Zeugen, als Yaˈqub der Tod nahte? Als er zu seinen Söhnen sagte: „Wem werdet ihr nach mir dienen?“ Sie sagten: „Wir werden deinem Gott und dem Gott deiner Vorväter Ibrahim, Ismaˈil und Isḥaq dienen, als dem Einen Gott, und Ihm sind wir ergeben.“ [Al-Baqara 2:133]

Hierbei war Ismaˈil der Onkel des Propheten Yaˈqub. [„Tafsir Ar-Razi“ (23/206), „Tafsir Al-Qurtubi“ (12/233,233 f.), „Tafsir Al-Alusi“ (18/143) und „Fathu Al-Bayan Fi Maqasid Al-Qurˈan“ von Sidiq Hayin Khan (6/352)]
Die Maharim durchs Stillen (Milchverwandschaft):

Die Frau kann auch aufgrund des Stillens (Milchverwandschaft) Maharim haben. Im „Tafsir Al-Alusi“ wurde gesagt: „Die Mahram-Beziehung, aufgrund welcher das Zeigen von Zierde (Schmuck) gegenüber den Maharim erlaubt ist, kann auch seitens des Stillens sein, genauso wie sie es seitens der Abstammung sein kann. Somit ist es ihnen (den Frauen) gestatten ihre Zierde gegenüber ihren Still-Vätern und Still-Söhnen zu zeigen.“ [„Tafsir Al-Alusi“ (18/143)]

Dieses, da die Mahram-Beziehung durch Stillen genauso wie die Mahram-Beziehung durch Abstammung auf ewig die Heirat, in Bezug auf die Kategorien der Maharim, verbietet. Dieses ist das, worauf Imam Al-Jassas hingewiesen hat, als er diesen Vers erklärte. So sagte er -möge Allah ihm barmherzig sein-:

„Als Allah die Väter erwähnt hat, und dass ihre Heirat dieser Frauen auf ewig verboten ist, beinhaltet es (weist darauf hin), dass das gleiche Verbot (Urteil) auch alle anderen Mahram-Beziehungen betrifft, wie die Mutter der Ehefrau oder die Maharim durchs Stillen (Milchverwandschaft) und andere.“

[„Ahkamu Al-Qurˈani“ von „Al-Jassas (3/317)]

Durch das Stillen ist verboten, was durch Abstammung verboten ist:
In der edlen prophetischen Tradition wurde überliefert: „Durch das Stillen ist verboten, was durch Abstammung verboten ist.“
Dieses bedeutet, dass die Maharim der Frau durch Abstammung sein können, sowie aufgrund des Stillens. In „Sahih Al-Bukhary“ wurde von ˈAischa, der Mutter der Gläubigen, -möge Allah mit ihr zufrieden sein- überliefert, dass sie sagte, dassAflah, der Bruder von Abu Qays, nachdem der Vers über den Hijab herabgesandt wurde, reinkam und um Erlaubnis bat, sie zu sehen, wobei er ihr Onkel durch Stillen war. Sie lehnte es ab, es ihm zu gestatten. Und als der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- kam, hat sie ihn darüber informiert, was sie getan hat, und er ordnete ihr an, es ihm zu erlauben.“

[„Sahih Al-Bukhary“ mit der Erklärung von Al-Asqalani (9/150)]
Imam Muslim überlieferte diesen Hadith, und sein Wortlaut ist:

„ˈUrwa überliefert von ˈAischa, dass sie ihn darüber informierte, dass ihr Still-Onkel, Aflah genannt, sie um Erlaubnis bat bei ihr einzutreten, und sie verhüllte sich vor ihm. Daraufhin informierte sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- darüber, und er sagte ihr: „Verhülle dich nicht vor ihm, da durch das Stillen verboten ist (derjenige Mahram ist), was durch die Abstammung verboten ist.“

[„Sahih Muslim“ mit der Erklärung von „An-Nawawi (10/22)]
Die Maharim der Frau aufgrund des Stillens sind wie ihre Maharim aufgrund der Abstammung:
Die Rechtsgelehrten sagen, das erklärend, worauf der Koran und die Sunna hinweisen, dass die Maharim der Frau aufgrund des Stillens wie ihre Maharim aufgrund der Abstammung sind. Somit ist es ihr gestattet, dass sie sich ihren Maharim durchs Stillen zeigt, genauso wie sie ihre Zierde vor ihren Maharim durch Abstammung zeigen darf. Ihnen ist erlaubt, das von ihrem Körper zu sehen, was ihren Maharim durch Abstammung erlaubt ist von ihrem Körper zu sehen.

Die Maharim aufgrund des Anheiratens:
Die Maharim der Frau aufgrund des Anheiratens sind jene, denen es auf ewig verboten ist sie (die Frau) zu ehelichen, wie beispielsweise die Ehefrau des Vaters, die Ehefrau des Sohnes, die Mutter der Ehefrau. [„Scharh Al-Muntaha“ 3/7]

Der Mahram aufgrund des Anheiratens in Bezug auf die Ehefrau des Vaters ist sein Sohn von einer anderen Frau; in Bezug auf die Ehefrau des Sohnes ist es sein Vater; in Bezug auf die Mutter der Ehefrau ist es der Ehemann. Allah -erhaben sei er-hat es in Sura An-Nur erwähnt: „Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten…“ [An-Nur 24:31]
Die Väter ihrer Ehemänner und die Söhne ihrer Ehemänner gehören zu den Maharim der Frau aufgrund des Anheiratens. Allah erwähnte sie zusammen mit ihren Vätern und Söhnen, und setzte rechtlich alle gleich, in Bezug darauf, dass sie ihnen ihre Zierde zeigen darf.
[„Al-Mughni“ 6/555]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid